Wenn der Staat sein eigenes Transparenzgesetz abschaffen will — der IFG-Streichplan des BMI.md
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Gestern hat MDR Investigativ einen internen Vermerk aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht, der aus Februar 2026 stammt. Darin steht, was die Beamten rund um Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wirklich mit dem Informationsfreiheitsgesetz vorhaben — und es ist deutlich drastischer als alles, was die Koalition Anfang Juli öffentlich beschlossen hat. Die zentrale Kontrollinstanz soll weg, Journalisten sollen ausgeschlossen werden, und Portale wie FragDenStaat sollen blockiert werden. Das ist nicht mehr eine Reform. Das ist die faktische Abschaffung.

Was genau im BMI-Vermerk steht — und warum es schlimmer ist als bekannt

Der Koalitionsausschuss hatte am 1. Juli 2026 in einem 34-Punkte-Programm bereits beschlossen, das IFG zu “reformieren”. Das allein war schon heftig genug: Anträge sollen künftig begründet werden müssen, Namen von Behördenmitarbeitern sollen standardmäßig geschwärzt werden, der Kreis der Antragsberechtigten soll auf in Deutschland lebende EU-Bürger beschränkt werden, und der Gebührendeckel von 500 Euro soll fallen. Eine Petition gegen diese Pläne erreichte innerhalb von Tagen knapp 600.000 Unterschriften. Über 130 zivilgesellschaftliche Organisationen schlossen sich zusammen.

Der jetzt aufgetauchte BMI-Vermerk geht aber weit darüber hinaus. Konkret fordert das Papier:

Abschaffung des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit. Paragraph 12 IFG, der regelt, dass jede Person den Bundesbeauftragten anrufen kann, wenn ihre IFG-Rechte verletzt wurden, soll gestrichen werden. Das entsprechende Referat wird aufgelöst. Damit fällt die einzige Kontrollinstanz weg, die Behörden bei der korrekten Anwendung des Gesetzes überwacht. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, muss künftig direkt vor die Verwaltungsgerichte ziehen — was mehr Zeit, mehr Kosten und für viele Menschen schlicht un machbar bedeutet.

Ausschluss von Journalisten und Abgeordneten. Das BMI will verhindern, dass Journalisten, die das Presserecht nutzen können, und Abgeordnete, die das parlamentarische Fragerecht haben, parallel IFG-Anträge stellen. In den Augen der BMI-Beamten ist das eine “Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen”. Das Problem: Das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht geben einen Anspruch auf Antworten, aber keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Wer Dokumente, Akten, E-Mail-Verläufe oder interne Gutachten sehen will, braucht dafür das IFG. Ohne diese parallele Nutzung würden Journalisten und Parlamentarier schlicht keinen Zugang mehr zu behördlichen Unterlagen haben.

Identifikationspflicht und Blockade von FragDenStaat. Anträge sollen nur noch mit Identitätsnachweis möglich sein. Portale wie FragDenStaat, die seit 2011 über 130.000 Menschen zu amtlichen Informationen verholfen haben, könnten nicht mehr als Strohmann auftreten. Die Sorge vor KI-generierten Massenanfragen aus dem Ausland wird im Papier nur an zweiter Stelle genannt — was nahelegt, dass das eigentliche Ziel die Behinderung von Portalen und Organisationen ist, nicht der Schutz vor Automatisierung.

Bereichsausnahmen werden ausgeweitet. Forschung und Lehre sollen komplett aus dem IFG herausgelöst werden. Laufende Gesetzgebungsverfahren sollen ebenfalls ausgeschlossen sein — man kann also nicht mehr prüfen, wie ein Ministerium ein neues Gesetz entwirft, bis das Gesetz bereits verabschiedet ist. Und Behörden sollen keine Dokumente mehr herausgeben, die in anderen Behörden entstanden sind. Wer eine länderübergreifende Recherche macht, muss mehrere Anträge bei mehreren Behörden stellen — mit entsprechenden Kosten.

Die Zahlen, die das BMI lieber nicht erwähnt

Laut der offiziellen Statistik der Bundesregierung gingen 2025 etwa 19.000 IFG-Anträge bei obersten Bundesbehörden ein. Rund 8.000 davon wurden abgelehnt oder haben sich auf andere Weise erledigt. Von den 9.327 Anträgen, bei denen der Informationszugang gewährt wurde, wurden nur in 344 Fällen Gebühren von mehr als 100 Euro berechnet. Das sind rund 2 Prozent. Die Behauptung, das IFG würde die Verwaltung überlasten, lässt sich mit diesen Zahlen nicht halten. Die überwältigende Mehrheit der Anträge ist Routine, nicht aufwendig und nicht teuer.

Was auf dem Spiel steht — und warum es nicht nur Journalisten betrifft

Das IFG existiert seit 2006. Es hat Journalisten geholfen, die Maskenaffäre von Jens Spahn aufzudecken, Lobbyismus von Altkanzler Gerhard Schröder zu dokumentieren, und unzählige andere Vorgänge, die Behörden lieber unter Verschluss gehalten hätten. Es ist eines der wenigen Instrumente, mit denen Bürger kontrollieren können, was in Ministerien, Behörden und Ämtern passiert — mit echtem Anspruch auf Akteneinsicht, nicht nur auf eine Pressesprecher-Antwort.

Wenn das IFG in der Form abgeschafft wird, wie das BMI es sich wünscht, betrifft das nicht nur Redaktionen. Es betrifft jeden, der wissen will, wie eine Förderentscheidung zustande kam, welche Gutachten eine Behörde eingeholt hat, oder warum ein Bauvorhaben genehmigt oder abgelehnt wurde. Es betrifft NGOs, Bürgerinitiativen, Forschende und jeden, der Behördenhandeln nicht nur glauben, sondern nachvollziehen will.

Die SPD-Fraktion hat laut MDR bereits signalisiert, dass sie mehreren der BMI-Vorschläge nicht zustimmen wird. Der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler erklärte, die parallele Anwendbarkeit von Presserecht und IFG sei kein Systemfehler, sondern vom Gesetz so gewollt. Ob die SPD bei einer Abstimmung tatsächlich standhaft bleibt, ist aber offen — die Koalitionsdisziplin hat in dieser Legislatur schon mehrfach gezeigt, dass sie stärker sein kann als fraktionsinterne Bedenken.

Fazit

Ein Gesetz, das 20 Jahre lang funktionierte und in 98 Prozent der Fälle routinegemäß abgewickelt wurde, soll jetzt “modernisiert” werden — indem man es unbrauchbar macht. Der BMI-Vermerk zeigt, was “Reform” in der Sprache von Ministerialverwaltungen heißt: nicht verbessern, sondern aushöhlen. Wer das IFG retten will, kann die Petition bei FragDenStaat oder Netzwerk Recherche unterschreiben. Und er sollte es tun, bevor die Entwürfe in den kommenden Monaten tatsächlich Gesetzesform annehmen.

Quellen: